ALLGEMEINE GESCHÄFSBEDINGUNGEN
VERTRAGSPARTNER
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird zwischen dem
Kunden und der Hundepsychologin nTR Renata Klapproth, vertreten durch
Renata Klapproth
Domblick 25 a
39175 Gerwisch
Ausgebildete „Hundepsychologin nTR / Verhaltensberaterin / Verhaltenstherapeutin / Hundetrainerin genannt, ein Vertrag geschlossen. Andere Bedingungen als diese werden nicht akzeptieren und ausdrücklich widersprochen. Mit dem Abschluss eines Vertrages werden die AGB der Hundepsychologin Renata Klapproth anerkannt und wirksam. Ein abgeschlossener Vertrag tritt jeweils auf Grundlage der AGB der Hundepsychologin Renata Klapproth in Kraft, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gültigkeit hatten. Eine Änderung der AGB behält sich Renata Klapproth jederzeit vor.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von der Hundepsychologin Renata Klapproth angeboten werden. Diese umfassen Einzel- und Gruppenunterricht sowie weitere Leistungen rund um das Thema Ausbildung und Beschäftigung des Hundes, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Seminare, Workshop, Spaziergangs gruppen, Freilaufgruppen, Welpen gruppen, Wesenstest Vorbereitung etc. Es erfolgt eine theoretische und praktische Unterrichtung des Hundehalters, wobei in Abhängigkeit von der Schwerpunktsetzung der einzelnen Kurse und Unterrichtseinheiten Kenntnisse in allen zentralen Bereichen der Hundeerziehung, u. a. Wahrnehmung des Hundes, Grundlagen von Lernen und Erziehung, Denkweise und Bedürfnisse von Hunden, Sozial-, Rudel- und Aggressionsverhalten, Ernährung und Unterbringung, vermittelt werden.
Wesentlicher Fokus der Ausbildung liegt auf einem souveränen Umgang mit dem Hund in Alltagssituationen. Deshalb wird der Unterricht beim Kunden zuhause oder anderen Örtlichkeiten, die durch die Hundepsychologin Renata Klapproth ausgewiesen werden.
Um einen hohen Ausbildungsstandard von Hund und Hundehalter zu gewährleisten, wird
nach modernsten in der Praxis bewährten Methoden der Hundeerziehung gearbeitet.
So gehören sowohl ein spezielles Programm für Welpen als auch ein Coaching, welches durch Videoaufnahmen unterstützt wird, zum Leistungsprogramm.
Eine Unterrichtseinheit dauert grundsätzlich 120 Minuten. Zu dieser Unterrichtszeit zählen auch ggf. stattfindende Beratungsgespräche sowie die Bezahlung des Unterrichts vor Ort. Verspätungen des Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zu einer Minderung der Vergütung oder einer Nachholung der entgangenen Unterrichtszeit.
Der Lernerfolg kann nicht von der Hundepsychologin Renata Klapproth garantiert werden, da dieser maßgeblich vom Hund und seinen spezifischen Eigenschaften sowie dem Hundehalter abhängig ist. Wesentliche Voraussetzung für den Lernerfolg ist die konsequente Umsetzung der vermittelten Ausbildungsmethoden im Alltag. Rechtlich handelt es sich daher bei den Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, um Dienstverträge.
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
3.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Hundetraining erfolgt über das Anmeldesystem auf der WhatsApp Umfrage Tabelle, dieses läuft über die gemeinsame WhatsApp Hundegruppe Spürnasse
3.2 Mit der Anmeldung und Teilnehme an dem Hundetraining akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundepsychologin Renata Klapproth.
3.3. Der Trainingsort bestimmt sich grundsätzlich nach Absprache mit der Hundepsychologin Renata Klapproth.
3.4. Die Aufnahme des Hundes in eine Unterrichtsart (einzeln/Gruppe sowie Einzelstunde oder ein bestimmter Gruppenkurs) erfolgt nach Abstimmung mit der Hundepsychologin Renata Klapproth. Hierzu kann eine kostenpflichtige Probestunde (Einzeltermin) vereinbart werden.
Die Terminfestlegung erfolgt durch die Hundepsychologin Renata Klapproth. Die Hundepsychologin Renata Klapproth entscheidet allein darüber, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Gruppenunterricht vorliegen. Sollte sich herausstellen, dass sich einzelne Hunde in einer Gruppe nicht vertragen bzw. einfügen, ist die Hundepsychologin Renata Klapproth berechtigt, dem Kunden eine Gruppe zuzuweisen.
3.5. Der Kunde weist nach, dass sein Hund, mit dem dieser am Unterricht teilnehmen möchte, amtlich gemeldet, mit einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und einem vollen Impfschutz (i.d.R. gegen Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Tollwurt und Parvovirose), ausgestattet und gesund, also auch frei von ansteckenden Krankheiten für Mensch und Tier, ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Ebenso sichert der Kunde zu, dass der teilnehmende Hund den Anforderungen des Kurses/Unterrichts gewachsen ist. Im Interesse des Tieres behält sich die Hundepsychologin Renata Klapproth vor, die Anforderungen, die im Rahmen des Unterrichts an den Hund gestellt werden, dem Zustand des Hundes anzupassen.
Die Planung und Umsetzung des Unterrichts obliegt ausschließlich der Hundepsychologin Renata Klapproth auf Basis der mit dem Kunden festgelegten Zielsetzungen.
3.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Anmeldung für die Teilnahme am Hundetraining, bei der Hundepsychologin Renata Klapproth wahrheitsgemäß auszufüllen. Dabei sind Läufigkeit, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Ängstlichkeit, chronische Krankheiten, körperliche oder altersbedingte Einschränkungen und andere wichtige Sachverhalte anzugeben. Der Kunde legt Impfpass, Meldebescheinigung und Haftpflichtpolice des Hundes bei der Anmeldung vor zur Prüfung. Ändern sich die oben genannten Sachverhalte, so ist die Hundepsychologin Renata Klapproth davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3.7. Die Hundepsychologin Renata Klapproth ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten, Läufigkeit der Hündin und/oder bei Nichtvorlage der unter Nr. 3.6. benannten Nachweise vom Kurs/Unterricht auszuschließen.
Im Falle des berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch auf Vergütung der Hundepsychologin Renata Klapproth gemäß Vertrag bestehen.
4. PREISE/BEZAHLUNG
4.1. Die Preise der Hundepsychologin Renata Klapproth sind der jeweils geltenden Preisliste zu den jeweiligen Trainings-/Unterrichtsangeboten zu entnehmen. Eine Übersicht über die aktuellen Preise kann ebenfalls bei der Hundepsychologin Renata Klapproth vor Ort / Training Tag abgerufen werden.
4.2. Das Unterrichtsentgelt wird vor Ort mit EC – Kartenzahlung oder Bar bezahlt . Ohne vorherige vollständige Bezahlung der gebuchten Unterrichtseinheit(en) besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Unterricht.
5. VORBEHALTE/AUSFÄLLE
5.1. Die Hundepsychologin Renata Klapproth behält sich vor, aus wichtigem Grunde, bspw. im Falle von Krankheit, ohne dass eine Vertretung organisiert werden kann, einzelne Unterrichts- bzw. Leistungseinheiten abzusagen.
Eine Haftung für Schäden, die darüber hinausgehen, entfällt.
5.2. Die Hundepsychologin Renata Klapproth ist berechtigt, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden, insbesondere wenn der Kunde sich respektlos, beleidigend oder unangemessen verhält.
6. SCHLECHTWETTER
6.1. Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte das Wetter so schlecht sein, dass Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer besteht, so handelt es sich um einen Fall von höherer Gewalt (vgl. nächster Unterpunkt).
6.2. In Fällen höherer Gewalt ist die Hundepsychologin Renata Klapproth von der Pflicht zur Leistung befreit.
Ein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung der Unterrichtseinheit besteht in diesem Falle nicht.
7. HAFTUNG
7.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen etwas anderes ergibt. Dieses gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundepsychologin Renata Klapproth
7.2. Die Hundepsychologin Renata Klapproth übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Halter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hundepsychologin Renata Klapproth. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Halter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Der Halter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Halter die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten.
7.3. Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hundepsychologin Renata Klapproth nur eine Empfehlung aussprechen kann, der Halter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung der Hundepsychologin Renata Klapproth genutzt werden.
7.4. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Der Ausschluss gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.
7.5. Schadensersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab Entstehung des Anspruches mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.7. Soweit der Schadensersatz gegenüber der Hundepsychologin Renata Klapproth ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundepsychologin Renata Klapproth.
7.8. Ebenso haftet die Hundepsychologin Renata Klapproth nicht für Schäden, die durch Diebstahl oder sonstigen Verlust während der Unterrichtseinheiten (einschließlich An- und Abfahrt, Begrüßung, Verabschiedung usw.) entstehen.
7.9. Der Kunde nimmt am Unterricht auf uneingeschränkt eigenes Risiko teil und setzt seine Begleitpersonen von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen vorab in Kenntnis.
7.10. Ansprüche und Rechte des Kunden gegen die Hundeschule dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde weist ein berechtigtes Interesse nach.
8. GEISTIGES EIGENTUM/URHEBERRECHT/TON- UND BILDAUFNAHMEN
8.1. Unterrichtsunterlagen, die von der Hundepsychologin Renata Klapproth an die Kunden übergeben werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundepsychologin Renata Klapproth nicht in Teilen oder als Ganzes in irgendeiner Form verarbeitet, verändert, vervielfältigt oder verbreitet werden.
8.2. Mit der Anmeldung zur Hundepsychologin Renata Klapproth erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Hundepsychologin Renata Klapproth sämtliche Film- und Fotomaterialien, die von dieser im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Hundepsychologin Renata Klapproth erstellt werden, für Zwecke der Werbung und Darstellung der Hundepsychologin Renata Klapproth nutzen darf.
8.3. Bei Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Kunden wird die Hundepsychologin vorab die Genehmigung des Kunden einholen.
9. VERTRAGSSPRACHE, RECHT, GERICHTSSTAND, SCHLICHTUNG, SCHRIFTFORM
9.1. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Ebenso erfolgt die weitere Durchführung des Vertrages in der deutschen Sprache. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
9.2. Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
10. SALVATORISCHE KLAUSEL
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
10.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: 21.03.2024